Verkauf und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Pflanzenschutzmittel die in Deutschland oder den Niederlanden zugelassen sind, konnten bisher in Österreich verkauft und verwendet werden.
Die Regelung ist mit dem neuen Pflanzenschutzmittelgesetz ausgelaufen. Die Übergangsfristen aus dem neuen Pflanzenschutzmittelgesetzt sind deshalb zu beachten: Deutsche und niederländische Produkte sind noch bis 31.12.2014 für den Landwirt anwendbar.
Für die Praxis bedeutet das, dass man sich beim örtlichen Lagerhaus erkundigen sollte, welche Produkte nur mehr jetzt gekauft werden können, um diese auch tatsächlich für eine Anwendung im Jahr 2014 zur Verfügung zu haben.
Dazu ein Beispiel: Die bewährten Insektizide mit dem Wirkstoff Dimethoat (Perfekthion, Danadim progress) können 2014 käuflich nicht mehr erworben werden. Die Anwendung ist aber sehr wohl noch möglich. Somit ist es sinnvoll, sich noch 2013 mit der benötigten Menge dieser Produkte einzudecken.
Ab 01.01.2015 dürfen vom Landwirt dann ausnahmslos nur mehr Produkte mit österreichischer Nummer gelagert und angewendet werden.