Pflanzenschutz-Sachkundenachweis notwendig!
Für den Erwerb von Pflanzenschutzmitteln für die berufliche Verwendung ist seit 26.11.2015 der Nachweis der „Sachkunde“ erforderlich.
Laut Pflanzenschutzmittelverordnung 2011, §1, Abs. 2 nach Art. 5 der Richtlinie 2009/128/ EG ist es erforderlich, beim Kauf und der Verwendung (Anwenden und Ausbringen, Lagern, Vorrätig halten und innerbetriebliches Befördern, usw.) von Pflanzenschutzmitteln die Sachkunde durch ein eigenes Dokument, den sogenannten Pflanzenschutz-Sachkundenachweis nachzuweisen.
Seit 26.11.2015 dürfen nur mehr Inhaber eines solchen Ausweises Pflanzenschutzmittel für die berufliche Anwendung kaufen.
Dieser Ausweis im Scheckkartenformat ist
Wir weisen darauf hin, dass seit 26.11.2015 ein Verkauf von Pflanzenschutzmittel für die berufliche Verwendung an Personen, welche nicht im Besitz eines gültigen Pflanzenschutz-Sachkundenachweises sind, nicht mehr möglich ist!
Seit 26.11.2015 dürfen nur mehr Inhaber eines solchen Ausweises Pflanzenschutzmittel für die berufliche Anwendung kaufen.
Dieser Ausweis im Scheckkartenformat ist
- in Niederösterreich bei der zuständigen Bezirksbauernkammer,
- in Oberösterreich bei der Landwirtschaftskammer und
- im Burgenland und
- in der Steiermark bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu beantragen.
Wir weisen darauf hin, dass seit 26.11.2015 ein Verkauf von Pflanzenschutzmittel für die berufliche Verwendung an Personen, welche nicht im Besitz eines gültigen Pflanzenschutz-Sachkundenachweises sind, nicht mehr möglich ist!
Abgabe von Pflanzenschutzmittel
Zur Abholung darf ein Händler Pflanzenschutzmittel an nicht-sachkundige Personen nur dann abgeben, wenn es sich um auf dem Betriebsgelände des Erwerbers lebende oder arbeitende Familienangehörige oder Ehegatten, seine Mitarbeiter und/oder von ihm bevollmächtigte oder beauftragte Personen handelt. Die Lieferung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Bei einer Abholung durch nicht-sachkundige Personen beim Lagerhaus, müssen sich diese Personen entsprechend ausweisen und eine Vollmacht vorweisen, wenn der Verkäufer sie nicht kennt.
Gegenseitige Anerkennung des Sachkunde-Nachweises der Bundesländer
In allen Bundesländern, mit Ausnahme von Tirol, werden die Pflanzenschutz-Sachkundeausweise anderer Bundesländer anerkannt.
Hinweis
Für den Einkauf von PFS-Mitteln ist es nicht relevant, in welchem Bundesland der Sachkundenachweis ausgestellt wurde!