Werkstoff Bekleidung ist nach Normen geprüft
Unsere gekennzeichneten Werkstoff-Produkte (Kopfschutz, Handschutz, Fußschutz und Schutzbekleidung) sind nach den angeführten Normen geprüft und erfüllen die aktuell gültigen Sicherheitsanforderungen.
Damit Sie bei unseren Werkstoff-Produkten sofort erkennen für welchen Einsatz sie sich eignen, stehen im neuen Werkstoff-Prospekt bei allen Schutzbekleidungen, Schuhen, Helmen und Handschuhen immer die Normen sowie Grund- und Zusatzanforderungen dabei. Bei Fragen wenden Sie sich bitten an unsere Experten in der Bau- und Gartenabteilung.
Kopfschutz
Die Werkstoff-Helme mit der Prüfungsnummer EN 397 sind Industrieschutzhelme und schützen Helmträger in erster Linie vor fallenden Gegenständen.
Schutzbekleidung
EN 343 Schutzbekleidungen schützen vor allem vor Regen und auch vor Wind und Kälte bis -5° C.
EN 381 Schnittschutzbekleidungen sind für die Benutzer von handgeführten Kettensägen geeignet.
EN 471 Sichtbare Warnbekleidungen. Die Oberfläche hat eine fluoreszierende Oberfläche mit aufgenähten Reflektoren, die sowohl bei Tag wie auch bei Nacht sichtbar sein müssen. Weiters gibt es 3 Klassen. Die Klasse 3 steht für die höchste Sicherheitsstufe. Die Klassen können auch untereinander kombiniert werden. Kleidungsstücke der Klasse 1 oder 2 können zusammen getragen werden, dass sie z.B. die Klasse 3 erreichen.
EN 381 Schnittschutzbekleidungen sind für die Benutzer von handgeführten Kettensägen geeignet.
EN 471 Sichtbare Warnbekleidungen. Die Oberfläche hat eine fluoreszierende Oberfläche mit aufgenähten Reflektoren, die sowohl bei Tag wie auch bei Nacht sichtbar sein müssen. Weiters gibt es 3 Klassen. Die Klasse 3 steht für die höchste Sicherheitsstufe. Die Klassen können auch untereinander kombiniert werden. Kleidungsstücke der Klasse 1 oder 2 können zusammen getragen werden, dass sie z.B. die Klasse 3 erreichen.
Handschutz
EN 374 wasserdichte Handschuhe mit einfachem chemischen Schutz. Sie sind nicht auf chemische Resistenz geprüft.
EN 374 wasserdichte Handschuhe mit spezifischem Schutz. Sie erfüllen mindesten 3 der 12 Prüfchemikalien der NORM 374.
EN 381 Schutzhandschuhe für den Benutzer handgeführter Kettensägen.
EN 388 Handschuhe für mechanische Risiken.
EN 420 Allgemeine Anforderungen an Schutzhandschuhe. Die Handschuhe werden geprüft auf Leistungsvermögen, Wasserdurchdringung, Konfektionierung, Material, Unschädlichkeit, Komfort und Gestaltung.
EN 511 Schutzhandschuhe gegen Kälte.
EN 374 wasserdichte Handschuhe mit spezifischem Schutz. Sie erfüllen mindesten 3 der 12 Prüfchemikalien der NORM 374.
EN 381 Schutzhandschuhe für den Benutzer handgeführter Kettensägen.
EN 388 Handschuhe für mechanische Risiken.
EN 420 Allgemeine Anforderungen an Schutzhandschuhe. Die Handschuhe werden geprüft auf Leistungsvermögen, Wasserdurchdringung, Konfektionierung, Material, Unschädlichkeit, Komfort und Gestaltung.
EN 511 Schutzhandschuhe gegen Kälte.
Handschuhe werden außerdem noch in 3 Kategorien unterteilt.
- KAT I für minimale Risiken
- KAT II für mechanische Risiken
- KAT III für chemische und biologische Risiken
Fußschutz
Alle genormten Sicherheits- und Berufsschuhe müssen vorgegebene Grundanforderungen erfüllen, diese können je nach Gefährdungspotenzial durch Zusatzanforderungen ergänzt werden.
EN ISO 17249 Sicherheitsschuhe mit Schutz gegen Kettensägeschnitte.
EN ISO 20345 Sicherheitsschuhe haben Zehenkappe, deren Schutzwirkung gegen mechanische Einwirkung mit einer Prüfenergie von 200 Joule und einer Druckkraft von 15 kN überprüft wird.
EN ISO 20347 Berufsschuhe sind für Arbeitsbereiche geeignet, in denen ein nur geringes Verletzungsrisiko durch mechanische Einwirkung besteht. Diese Schuhe haben Zehenkappen ohne Schutzwirkung, erfüllen aber mindestens eine Zusatzanforderung.
EN ISO 17249 Sicherheitsschuhe mit Schutz gegen Kettensägeschnitte.
EN ISO 20345 Sicherheitsschuhe haben Zehenkappe, deren Schutzwirkung gegen mechanische Einwirkung mit einer Prüfenergie von 200 Joule und einer Druckkraft von 15 kN überprüft wird.
EN ISO 20347 Berufsschuhe sind für Arbeitsbereiche geeignet, in denen ein nur geringes Verletzungsrisiko durch mechanische Einwirkung besteht. Diese Schuhe haben Zehenkappen ohne Schutzwirkung, erfüllen aber mindestens eine Zusatzanforderung.
Grund- und Zusatzanforderungen für Schuhe der Klasse I | Sicherheitsschuhe |
Aus Leder oder anderen Materialien, außer im ganzen geformte oder vulkanisierte Schuhe | EN ISO 20345 |
Grundanforderungen und Widerstand der Zehenkappe gegen Stoß- und Druckeinwirkung | SB 200 Joule, 15 kn |
Zusatzanforderungen: | |
Geschlossener Fersenbereich, Kraftstoffbeständigkeit, Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich | S1 |
S1 + Durchtrittsicherheit | S1P |
S1 + Wasserdurchtritt, Wasseraufnahme | S2 |
S2 + Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle | S3 |
Grund- und Zusatzanforderungen für Schuhe der Klasse I | Berufsschuhe |
Aus Leder oder anderen Materialien, außer im ganzen geformte oder vulkanisierte Schuhe | EN ISO 20347 |
Grundanforderungen und Widerstand der Zehenkappe gegen Stoß- und Druckeinwirkung | OB keine |
Zusatzanforderungen: | |
Geschlossener Fersenbereich, Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich | O1 |
O1 + Durchtrittsicherheit | O1P |
O1 + Wasserdurchtritt, Wasseraufnahme | O2 |
O2 + Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle | O3 |
Grund- und Zusatzanforderungen für Schuhe der Klasse II | Sicherheitsschuhe | Berufsschuhe |
Im ganzen geformte oder vulkanisierte Schuhe (Vollgummi- oder Polymerschuhe)e | EN ISO 20345 | EN ISO 20347 |
Grundanforderungen und Widerstand der Zehenkappen gegen Stoß- und Druckeinwirkung | SB 200 Joule, 15 kn | OB keine |
Zusatzanforderungen: | ||
Geschlossener Fersenbereich, Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich | S4 | O4 |
S4 bzw. O4 + Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle | S5 | O5 |
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