Für die Installation einer Pelletsheizung stehen umfangreiche Förderungen zur Verfügung. Jedes Bundesland verfügt über eigens für diesen Zweck erlassene, individuelle Förderungsrichtlinien- und bestimmungen.
So werden momentan 25% der Nettokosten (maximal 1.400,- €) für Pelletsheizungen gefördert. Zusätzlich werden auch Zusatzmaßnahmen (z.B. moderne Umwälzpumpen,...) vom Land Steiermark gefördert.
Zwischen 17.4.2012 und 31.12.2012 kann man zusätzlich bei der Kommunalkredit um eine Förderung ansuchen, diese beträgt bei Umstellung von Öl auf Pellets € 1.000,-. Doch Achtung - der Fördertopf ist begrenzt, auch hier gilt "first come - first served".
Der Antrag für beide Förderungen muss VOR der Umsetzung gemacht werden. Nach Förderzusage ist die Anlage längstens nach sechs Monaten einzubauen und abzurechnen. Spätestens 1 Monat nach Ende der Fertigstellungsfrist müssen die Endabrechnungsunterlagen online übermittelt werden!
Zusätzlich dürfen weitere Förderungen von Gemeinde, usw. in Anspruch genommen werden (Bewohner des Almenlandes erhalten beim Einbau einer KWB-Heizung eine zusätzliche Förderung)
Für die Installation einer Pelletsheizung stehen umfangreiche Förderungen zur Verfügung. Jedes Bundesland verfügt über eigens für diesen Zweck erlassene, individuelle Förderungsrichtlinien- und bestimmungen.
So werden momentan 25% der Nettokosten (maximal 1.400,- €) für Pelletsheizungen gefördert. Zusätzlich werden auch Zusatzmaßnahmen (z.B. moderne Umwälzpumpen,...) vom Land Steiermark gefördert.
Zwischen 17.4.2012 und 31.12.2012 kann man zusätzlich bei der Kommunalkredit um eine Förderung ansuchen, diese beträgt bei Umstellung von Öl auf Pellets € 1.000,-. Doch Achtung - der Fördertopf ist begrenzt, auch hier gilt "first come - first served".
Der Antrag für beide Förderungen muss VOR der Umsetzung gemacht werden. Nach Förderzusage ist die Anlage längstens nach sechs Monaten einzubauen und abzurechnen. Spätestens 1 Monat nach Ende der Fertigstellungsfrist müssen die Endabrechnungsunterlagen online übermittelt werden!
Zusätzlich dürfen weitere Förderungen von Gemeinde, usw. in Anspruch genommen werden (Bewohner des Almenlandes erhalten beim Einbau einer KWB-Heizung eine zusätzliche Förderung).
2. Antrag bei Land Steiermark
Hier kann man den Online-Antrag ausfüllen und z.B. bei der Regionalenergie in Weiz abgeben. Wichtig!! Um eine Landesförderung zu erhalten braucht man eine Wärmebedarfsberechnung. Der gewählte Heizkessel darf dann max. 50% mehr Leistung haben, als ausgerechnet (Wenn ein Pufferspeicher eingebaut wird, git's Ausnahmen).
Wichtig ist, dass man den Antrag vor Beginn der Bauarbeiten einreicht, man bekommt eine Baubewilligung, dann darf begonnen werden. Diese Förderung kann zusätzlich zur Kommunalkredit-Förderung angesucht werden (Gemeinde usw. geht auch zusätzlich)
3. Antrag auf geförderten Sanierungskredit
Für diesen geförderten Kredit ist ein Gespräch mit Ihrem Bankberater, dieser erledigt dann auch den Antrag, nötig. Eventuell geht diese Förderung zusätzlich, sicher aber, anstatt der Landesförderung.
Diese Förderung kann nach der Errichtung der Heizung angesucht werden (es sind Rechnungen und Fertigstellung beizulegen).
4. Förderantrag bei Gemeinde
Die meisten Gemeinden fördern die Errichtung einer Pellets-Heizung. Diese Förderung wird meist gewährt wenn auch das Land fördert (Gemeinde prüft nicht extra, sondern akzeptiert eine Förderzusage vom Land). Die Gemeinden brauchen auch eine fertiggestellte Heizung (Ansuchen im Nachhinein)
5. Förderansuchen Almenland
Für alle die eine KWB-Heizung im Almenland errichten gibt es auch vom Almenlandbüro eine Förderung. Diese ist auch im Nachhinein zu beantragen.
Förderinfo auf der Seite der Regionalenergie Steiermark
http://www.regionalenergie.at/DesktopDefault.aspx/tabid-282/
Kontaktadressen:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Rechtsabteilung 14
Abteilung 15 Wohnbauförderung
Dietrichsteinplatz 15
8010 Graz
Telefon: 0316/877-3713
Regionalenergie Steiermark
Florianigasse 9
8160 Weiz
Tel. 03172/20321-0
fa13a@stmk.gv.at
www.energieberatungsstelle.stmk.gv.at
Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Wirtschaftskammer Steiermark
Nikolaiplatz 2
8020 Graz
Tel. 0316/7093-0
office@sfg.at
www.sfg.at
Zentrales Förderungsservice (ZFS)
8021 Graz
Tel. 0316/601-626
Fax 0316/601-599
www.wkstmk.at