Sanierungszuschuss bis 6.500 Euro: Die Lagerhaus Fachberater wissen, wie man das Maximum an Förderung und Energieersparnis erreicht.
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Fördertopf des Bundes für thermische Sanierungsmaßnahmen an Eigenheimen
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Direktzuschüsse von maximal 6.500 Euro für umfassende Sanierungen
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Förderungen lukrieren und Energiekosten um bis zu 75% reduzieren
Thermische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden, die vor mehr als 20 Jahren errichtet wurden, werden ab sofort mit maximal 6.500 Euro vom Bund gefördert. Wer seinen Heizwärmebedarf nachweislich durch den Austausch von Fenstern und Türen, durch Dämmung der Fassade, des Daches oder des Kellers senkt, spart damit jetzt nicht nur Energiekosten. Neu ist, dass auch all jene Konsumenten in den Genuss der Förderungen kommen, die keine Fremdfinanzierung für die Sanierung benötigen.
Zuerst Einsparungspotenzial eruieren, Maßnahmen planen – dann Förderantrag stellen
Von März bis Ende Juni des Jahres können Anträge für Sanierungszuschüsse eingereicht werden. Für den Erhalt einer Förderung ist es notwendig, die geplanten Sanierungsmaßnahmen – inklusive der Auswirkungen auf den Energieverbrauch des Haushaltes – darzulegen. Ein Energieausweis ist Voraussetzung. Wir bieten Ihnen die erforderlichen Leistungen aus einer Hand an. Die LANDRING Lagerhaus Fachberater besichtigen die Objekte und erstellen einen Energieausweis, der auf einen Blick die thermischen Schwachpunkte des Hauses darlegt. Sie eruieren, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge am effizientesten für die Energieeinsparung sind und setzen diese auf Wunsch auch um. Anhand des eingereichten Energieausweises samt Kostenvoranschlag für die Sanierung werden die Fördersummen zugeteilt. Bei massiven Verbesserungen in Ein- und Zweifamilienhäusern wird die Höchstfördersumme von 5.000 Euro ausbezahlt, bei Wohnungen maximal 3.000 Euro. Zusätzlich gibt es bis zu 1.500 Euro für den Heizungstausch in Ein- und Zweifamilienhäusern, in Wohnungen bis zu 1.000 Euro. Generell werden 20 % der Sanierungskosten staatlich gefördert.